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ZAHN
comfort
Fühlen Sie Ihrem Gesundheitsschutz auf den Zahn.
Die Leistungen für hochwertigen Zahnersatz, wie z.B. Zahnprothesen, Kronen oder Implantate, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur zum Teil oder gar nicht erstattet. Mit dem Tarif Zahn comfort PROFIL (Z2VF) können Sie sich eine entsprechende Versorgung der Zähne leisten und Zuzahlungen deutlich verringern
Leistungen:
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100% GKV-Zuschuss max. verbleibender Eigenbeitrag für Zahnersatz mit Regelversorgung
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70 % inkl. GKV-Leistung, mindestens 100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil für Zahnersatz mit privatärztlicher, höherwertiger Versorgung
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70 %, entweder bis 1.000 EUR (KIG1-2) oder
bis 500 EUR (KIG3-5) während der gesamten Vertragsdauer für Kieferorthodpädie, wenn der Behandlungsbeginn bis spätestens zum Ende des Kalenderjahres stattfindet, in dem die ´versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet hat. -
Die Erstattung des Arzthonorars ist bis zum Höchstsatz der GOÖ/GoZ versichert.
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Die Vorlage eine Heil- und Kostenplans ist nicht erforderlich, aber angeraten.
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Definition Zahnersatz:
- Zahnprothesen
- Zahnkronen
- Zahnbrücken
- Stiftzähne
- Inlays
- Implantate
- Implantatgetragener Zahnersatz
- Funktionsanalytische- und -therapeutische
Leistungen
- Verblendungen
- Reparatur von Zahnersatz
- Implantologische Leistungen inkl.
Knochenaufbau
- Anästhesie
- Radiologische Leistungen
Beitrag:
Alter Monatsbeitrag
0-15 Jahre 6,41Euro
16-67 Jahre 12,63 Euro
ab 68 Jahre 20,68 Euro
Wichtiger Hinweis:
Unter den Versicherungsschutz fallen nur Leistungen für:
Dauerhaft ersetzte Zähne und bei Vertragsabschluss vorhandene natürliche Zähne, es sei denn, es handelt sich um Zähne, die noch nicht durchgebrochen sind oder wegen des natürlichen Zahnwechsels fehlen
Zahnersatzmaßnahmen bzw. kieferorthopädische Behandlungen, die bei Vertragsabschluss weder begonnen noch angeraten waren
Leistungsstaffel für Zahnersatz (außer bei Unfällen):
1. KJ bis zu 1.000 EUR
2. KJ bis zu 2.000 EUR
3. KJ bis zu 3.000 EUR
4. KJ bis zu 4.000 EUR
In den ersten 4 KJ somit insgesamt bis zu 10.000 EUR
Ab dem 5. KJ keine Höchstgrenze
Angehörige sind nur versicherbar, wenn auch der/die Mitarbeiter/in im gleichen Tarif versichert ist.
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